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Warum wurde meine Google Ads Anzeige abgelehnt?

Von
Lena Bothmann
28.08.2019
Lesedauer: 11 min
Warum wurde meine Google Ads Anzeige abgelehnt?

Immer wieder kommt es vor, dass Anzeigen im Google Ads Konto abgelehnt werden. Häufig werden sie dabei schon direkt nach dem Erstellen nicht freigegeben. Sobald eine Anzeige im Konto abgelehnt wurde, wird sie nicht mehr ausgeliefert – dies kann wiederum zu Einbrüchen in der Performance führen. Abgelehnte Anzeigen entsprechen meist nicht den Google Werberichtlinien und müssen überarbeitet werden. Welche Ursachen es im Einzelnen geben kann und wie diese Probleme behoben werden können, klären wir hier.

Was Sie bei der Erstellung von Google Ads Anzeigen beachten sollten

Nachdem eine Anzeige im Google Ads Konto erstellt wurde, startet der Überprüfungsprozess durch Google. Dabei werden die verschiedenen Aspekte der Anzeige berücksichtigt. Dazu gehören neben dem eigentlichen Inhalt der Anzeige im Google Ads Konto auch die angegebene URL und die Inhalte der Landingpage. Entsprechende Anzeigen haben in dieser Phase den Status wird überprüft

Nach der Erstellung neuer Anzeigen kann es bis zu 48 Stunden dauern, bis die Anzeigen überprüft wurden. Hat sich der Status nach 24 Stunden nach Erstellung nicht geändert, so ist es möglich, mit dem Google Ads Support Rücksprache zu halten, um die Überprüfung erneut anzustoßen. Dies kann über den telefonischen Support oder über ein Formular erfolgen. 

Erstellen Sie Ihre Anzeigen also im besten Fall mehr als 48 Stunden vor Kampagnenstart, um sicherzustellen, dass die Überprüfung rechtzeitig abgeschlossen ist und mögliche Probleme noch behoben werden können.

Wichtig ist, dass dieser Zeitraum in jedem Fall abgewartet werden muss, da eine Beschleunigung des Prozesses vorab nicht möglich ist. Dieser Mindestzeitraum sollte auf jeden Fall im Hinterkopf behalten werden, insbesondere dann, wenn kurzfristig Aktionen oder Produkte beworben werden sollen.

Erste Hilfe bei abgelehnten Anzeigen

Sobald Google innerhalb von Anzeigen einen Verstoß gegen die Werberichtlinien feststellt, werden die zugehörigen Anzeigen im Google Ads Konto abgelehnt. Geschieht dies, so wird eine E-Mail mit entsprechendem Hinweis verschickt. Im Konto kann diesbezüglich unter den Benachrichtigungseinstellungen eingerichtet werden, welche E-Mails an welche Nutzer verschickt werden sollen.

Zusätzlich zu dieser Information, wird auch im Konto direkt ein Hinweis angezeigt, dass eine gewisse Zahl an Anzeigen abgelehnt wurde:

Google Ads Account: Hinweis zu abgelehnten Anzeigen

Hinweis im Google Ads Account: Abgelehnte Anzeigen im Konto

Über Problem beheben innerhalb des Benachrichtigung-Fensters gelangt man zu einer Übersicht aller im Konto abgelehnten Anzeigen. In der Spalte Status sind in den meisten Fällen genauere Informationen zu dem Ablehnungsgrund der entsprechenden Anzeige zu finden, die dabei helfen können, das Problem zu beheben und die Anzeige freizuschalten.

In den folgenden Abschnitten haben wir einige häufige Ursachen für Sie zusammengestellt und stellen mögliche Lösungsansätze vor, mit denen Sie die Ursache für die Ablehung finden können.

Tipp: Nicht nur Anzeigen, sondern auch eingerichtete Anzeigenerweiterungen können von Ablehnungen betroffen sein. Daher ist es auf jeden Fall zu empfehlen, auch die Erweiterungen regelmäßig und insbesondere einige Tage nach der Erstellung auf mögliche Ablehnungen zu überprüfen.

Die 4 Hauptursachen für abgelehnte Anzeigen im Google Ads Konto

Zunächst sollten Sie beachten, dass eine Überarbeitung abgelehnter Anzeigen zu einem erneuten Überprüfungsprozess durch Google führt, was bis zu 48 Stunden in Anspruch nehmen kann. Dies können Sie wie folgt tun: Anzeigen können zur erneuten Überprüfung eingereicht werden, indem in der Spalte Status die Maus auf das Feld abgelehnt bewegt wird. Innerhalb der sich öffnenden Infobox befindet sich der entsprechende Link.

Google Ads: Abgelehnte Anzeige zur Überprüfung einreichen

Google Ads: Abgelehnte Anzeige zur Überprüfung einreichen

 

In einigen Fällen ist dieser Link nicht verfügbar. Dann kann eine Anzeige zur Überprüfung eingereicht werden, indem sie verändert oder neu erstellt wird. Der Überprüfungsprozess wird dadurch erneut angestoßen.

Wir erklären Ihnen, wie es überhaupt zu einer Ablehnung kommen kann und an welchen vier Fragen Sie sich bei der Ursachenfindung orientieren können.

1. Gibt es Probleme mit der Ziel-URL?

Um Anzeigen über Google Ads zu schalten, ist es selbstverständlich notwendig, dass Google sowie potenzielle Kunden, die geplante Ziel-URL ohne Probleme aufrufen können.

Kann Google die Website nicht erreichen, tritt ein entsprechender Fehler im Google Ads Konto auf. Häufig ist dieser mit „Nicht funktionierendes Ziel" oder „Ungültige URL" gekennzeichnet.

Folgende Punkte können die Ursache für eine nicht funktionierende Ziel-URL sein:

  • Die Seite wurde nicht gefunden (404-Fehler).
  • Der Zugriff durch Google wird über die robots.txt-Datei blockiert (Check z. B. über das Robots.txt Test Tool von Ryte).
  • Der Server hat nicht auf die Anfrage reagiert.
  • Temporäre Probleme bei der Erreichbarkeit der URL.
Info: Es ist auch möglich, dass auf Keyword-Ebene eine separate Ziel-URL angegeben wurde und diese von der Ablehnung betroffen ist. Dies sollte im Fall einer Ablehnung überprüft werden. Auch separate URLs für Mobilgeräte können von der Ablehnung betroffen sein, falls diese zusätzlich eingerichtet wurden. 

Lösung: Stellen Sie sicher, dass Ihre URL von Google durchgehend – sowohl vom Desktop als auch mobil – aufgerufen werden kann und keiner der oben genannten Probleme auf Ihre Ziel-URL zutrifft. So wird zukünftigen Ablehnungen vorgebeugt und bereits abgelehnte Anzeigen können freigegeben werden. In unserem Artikel zu Google Ads Scripts finden Sie auch ein Landingpage Checker Skript, welches überprüft, ob die verwendeten URLs im Google Ads Konto funktionieren.

2. Ist der Anzeigentext falsch formatiert?

Bei Textanzeigen ist es besonders wichtig, die redaktionellen Richtlinien von Google zu berücksichtigen.

So ist es beispielsweise nicht erlaubt, die Anzeigentitel durch Symbole wie Ausrufezeichen besonders auffällig zu gestalten. Auch Großschreibung von Begriffen oder Sätzen ist nicht erlaubt, außer es handelt sich z. B. um Abkürzungen oder bestimmte Marken. Die Formatierung von Textanzeigen muss insgesamt der gängigen Schreibweise entsprechen. Weichen Anzeigen von diesen Richtlinien ab, so können u. a. die Meldungen „Stil und Rechtschreibung" oder „Zeichensetzung und Symbole" im Konto angezeigt werden. In diesen Fällen müssen die überflüssigen bzw. nicht zulässigen Symbole aus der Anzeige entfernt und sichergestellt werden, dass korrekte Rechtschreibung und Grammatik eingehalten werden.

    Die folgende Anzeige würde beispielsweise nicht von Google freigegeben werden, da sowohl nicht standardmäßige als auch wiederholte Symbole und Großschreibung verwendet werden, um Begriffe im Anzeigentitel hervorzuheben.

    Google Ads: Beispiel abgelehnte Anzeige

    Anzeigenerstellung: Beispiel für falsche Formatierung der Anzeige

    Lösung: Um Anzeigen entsprechend der Google Richtlinie bzgl. der Formatierung möglichst korrekt zu gestalten, sollten folgende Punkte beachtet werden:

    • Nur vollständige und nicht abgeschnittene Texte dürfen verwendet werden – die Anzeigentexte müssen aus sinnvollen Texten bestehen.
    • Verwenden Sie Zeichen oder Symbole nicht, um beispielsweise Teile des Anzeigentextes hervorzuheben.
    • Achten Sie darauf, keine nicht zugelassenen oder nicht unterstützten Sonderzeichen wie Sternchen, Anführungszeichen oder Emojis innerhalb der Anzeigentexte zu nutzen.
    • Großbuchstaben dürfen nicht übermäßig eingesetzt werden.
    • Grammatikalische Regeln beispielsweise bzgl. der Zeichensetzung oder der Abstände (Leerzeichen) zwischen den einzelnen Wörtern müssen eingehalten werden.
    • Telefonnummern dürfen nicht direkt im Anzeigentext eingesetzt werden – verwenden Sie dazu die entsprechende Anzeigenerweiterung.

    Falls Seriennummern oder Produktbezeichnungen im Anzeigentext verwendet werden, die eine Reihe an Zahlen beinhalten, ist es möglich, dass dies von Google fehlerhaft interpretiert wird. Auch bei einer Datumsangabe kann dabei der Fehler „Telefonnummer im Anzeigentext " erscheinen. Lässt sich eine lange Zahlenfolge nicht vermeiden, so sollte die Anzeige erneut zur Überprüfung eingereicht oder Kontakt zum Support aufgenommen werden, um das Problem zu beheben.

    3. Enthält die Anzeige unzulässige Inhalte?

    Es gibt verschiedene Aspekte, die bei der inhaltlichen Gestaltung von Anzeigen beachtet werden müssen, um den Google Richtlinien zu entsprechen. Einige dieser potenziellen Fehlerquellen werden in den folgenden Abschnitten vorgestellt.

    Manchmal kommt es vor, dass die Anzeigeninhalte von Google fehlerhaft interpretiert werden oder im genutzten Kontext eine Ausnahmeregelung darstellen. In diesen Fällen kann es fälschlicherweise zu Ablehnungen kommen – ausgelöst beispielsweise aufgrund verwendeter Keywords im Anzeigentext. Beispiele:

    So kann es sein, dass eine Anzeige, die in einem Park in Berlin" enthält, abgelehnt wird, da Google Park in" als markenrechtlich geschützten Begriff für Park Inn" wertet. In solchen Fällen sollte die Anzeige erneut zur Überprüfung eingereicht werden. Falls die Anzeige nicht freigegeben wird, lohnt sich ein kurzer Anruf beim Google Ads Support, um die Freigabe zu beantragen.

    Auch die Ablehnungsgründe Irreführende Inhalte" oder Schockierende Inhalte" können aufgrund einzelner Schlagwörter von Google ausgelöst werden und für Anzeigen vergeben werden, die generell den Werberichtlinien entsprechen. 

    Vermeiden Sie markenrechtlich geschützte Begriffe

    Es ist möglich, dass ein Markeninhaber die Verwendung seiner Marken in fremden Anzeigen untersagt. Entsprechende Marken dürfen demnach nicht ohne Freigabe in den Anzeigentexten für Google verwendet werden. Eine Freigabe für die Verwendung geschützter Marken kann über ein Autorisierungsformular beantragt werden.

    Lösung: Um die Anzeigen auch ohne eine separate Autorisierung freizuschalten, müssen entsprechende Begriffe aus den Texten entfernt oder durch Synonyme oder Abkürzungen ersetzt werden.

    Generell ist zu beachten, dass Anzeigen, in denen ein Markenbegriff ohne Kontext beispielsweise rein aus Konkurrenz-Gründen verwendet wird, von Google abgelehnt werden können, da eine solche Verwendung entsprechend der Richtlinien nicht zulässig ist.

    Beachten Sie die Richtlinien in den Bereichen Gesundheit und Medizin 

    Für einige Medikamente oder Substanzen ist es nicht erlaubt, Anzeigen über Google Ads zu schalten. Eine Übersicht entsprechender Produkte stellt Google hier zur Verfügung. Weitere Informationen dazu bietet auch die Website legitscript.

    Zusätzlich untersagt Google die Werbung mit irreführenden, gesundheitsbezogenen Aussagen. So dürfen beispielsweise keine Behauptungen zur Wirksamkeit von nicht zugelassene Substanzen aufgestellt werden. Dementsprechend ist es z. B. nicht erlaubt, nicht zugelassene Produkte und deren Wirkung als sicher oder besonders effektiv anzupreisen.

    Verschreibungspflichtige Medikamente dürfen außerdem nur von zugelassenen Online-Apotheken angeboten und beworben werden. Eine entsprechende Zertifizierung kann über ein Formular beantragt werden.

    Lösung: Um verschreibungspflichtige Medikamente bewerben zu können, muss die Zertifizierung bei Google beantragt werden. Sonstige nicht zugelassene Substanzen dürfen nicht beworben werden.

    Dabei ist Folgendes zu beachten: Neben den Anzeigentexten wird von Google auch die Landingpage auf entsprechende Inhalte überprüft. Enthält Ihre Anzeige also nicht direkt die Bezeichnung für nicht erlaubte Produkte oder Substanzen, aber sind diese Begriffe auf Ihrer Website zu finden, so kann es zu einer Ablehnung kommen.

    Bewerben Sie Onlineglücksspiele nur mit Zertifizierung

    Werden Anzeigen mit Bezug zu Onlineglücksspielen bei Google ohne Freigabe geschaltet, so kann es neben der Ablehnung einzelner Anzeigen im schlimmsten Fall sogar zu einer Sperrung des gesamten Kontos und der Website für Google Ads kommen. Weitere Informationen zu der Bewerbung von Onlineglücksspielen hat Google hier zusammengestellt.

    Lösung: Um Onlineglücksspiele über Google Ads bewerben zu können, ist es unbedingt notwendig, eine Zertifizierung von Google zu erhalten. 

    Info: Sobald eine Anzeige den Eindruck erweckt, dass es einen Bezug zu Onlineglücksspielen gibt, kann es zur einer Ablehnung kommen. Wie bereits erwähnt, kann dies auch Anzeigen betreffen, die keinen direkten Bezug zu entsprechenden Glücksspielen haben und diese nicht bewerben. Dieser Fall kann beispielsweise auftreten, wenn bestimmte Keywords im Anzeigentext verwendet werden, die von Google der Bewerbung von Glücksspielen zugeordnet sind – die Rücksprache mit dem Google Support ist an dieser Stelle zu empfehlen.

    Verkauf von Veranstaltungstickets benötigt eine Zertifizierung

    Um Tickets für Veranstaltungen über Google Ads zu bewerben, ist auch hier eine separate Zertifizierung von Google erforderlich.

    Auch der Weiterverkauf von Veranstaltungstickets ist nur unter bestimmten Anforderungen zugelassen. So muss beispielsweise gekennzeichnet werden, dass es sich um einen Wiederverkäufer und nicht den Primäranbieter handelt und die Website muss einigen Anforderungen, unter anderem bzgl. der Angabe der Preise und Gebühren, gerecht werden. Insgesamt ist ein Verkauf von Tickets über Reseller nur dann für Google Ads zulässig, wenn die wichtigsten Informationen – auch zu ggf. teureren Kartenpreisen – transparent auf der Website zu finden sind. Auch als Wiederverkäufer muss also sichergestellt werden, dass all diese Richtlinien eingehalten werden, um eine Freigabe von Google zu erhalten.

    4. Verstößt die Landingpage gegen die Richtlinien?

    Sie enthält nicht zulässige Produkte/Inhalte

    Wie bereits erwähnt, ist es notwendig, dass die zu bewerbende Website den von Google aufgestellten Richtlinien entspricht. Sind auf einer Landingpage Informationen zu illegalen Substanzen oder Produkten zu finden oder werden diese verkauft, so kann es zu Ablehnungen kommen, obwohl diese nicht aktiv über die Google Anzeigen beworben werden.

    Lösung: Bei Ablehnungen aufgrund von nicht zulässigen Inhalten ist es demnach auf jeden Fall zu empfehlen auch die Inhalte der Landingpage zu überprüfen. Sollten hier nicht zulässige Inhalte zu finden sein, so empfiehlt es sich, entweder eine alternative Landingpage auszuwählen oder die geplante Zielseite entsprechend anzupassen. 

    Nutzerfreundlichkeit der Zielseite ist zu gering

    Eine positive Nutzererfahrung spielt für Google eine wichtige Rolle. Es müssen neben der Relevanz der Zielseite auch die Verständlichkeit und die gesamte Usability berücksichtigt werden. 

    Lösung: Folgende Punkte sollten unbedingt überprüft werden, um eine ausreichende Qualität der Website sicherzustellen:

    • Websites sollten mit den gängigen Browsern und Geräten keine übermäßig langen Ladezeiten aufweisen.
    • Nach dem Aufruf der Website ist es nicht zulässig, dass direkt ein Download gestartet wird oder eine zusätzliche Anwendung notwendig ist, um die Seite aufzurufen.
    • Die Sichtbarkeit der gewünschten Inhalte darf nicht übermäßig erschwert werden – beispielsweise durch Pop-ups.
    • Die Navigation auf der Website muss verständlich gestaltet sein.
    • Die Inhalte der Website müssen klar aufbereitet werden und irreführende Inhalte sind nicht zulässig.

    Urheberrechtlich geschützte Inhalte befinden sich auf der Seite

    Websites oder Softwares, für die Anzeigen über Google Ads geschaltet werden sollen, dürfen ohne Zertifizierung keine urheberrechtlich geschützten Inhalte erfassen, kopieren oder zur Verfügung stellen. 

    Lösung: Wenn eine Berechtigung vorliegt, urheberrechtlich geschützte Inhalte anzubieten, so ist es möglich, eine Zertifizierung bei Google zu beantragen. Dadurch kann eine Freigabe für das Schalten von passenden Anzeigen erlangt werden. Liegt keine entsprechende Erlaubnis vor, so sollten die Anzeigen in jedem Fall aus dem Konto entfernt werden, um eine mögliche Sperrung des Kontos – aufgrund der Verstöße gegen die Werberichtlinien – zu umgehen.

    Demnach ist es beispielsweise entsprechend der Richtlinien nicht gestattet Websites oder Softwares zu bewerben, die unerlaubte Streaming-Dienste oder Downloads urheberrechtlich geschützter Inhalten anbieten. Auch Tools, die den Kopierschutz von entsprechenden Inhalten umgehen oder aufheben sollen, entsprechen nicht der Google Werberichtlinie.

    Die Landingpage enthält Malwares oder unerwünschte Softwares

    Tritt der Fehler „Unerwünschte oder schädliche Software" im Google Ads Konto auf, so wurde von Google Malware auf der Website oder bestimmten Landingpages gefunden. In diesem Fall ist es dringend zu empfehlen, die entsprechenden Seiten umfangreich auf schädliche Inhalte zu prüfen. Beispielsweise können über die Google Search Console weitere Informationen eingesehen werden. Außerdem ist es häufig möglich, über den Google Support eine Liste der betroffenen URLs zu erhalten.

    Lösung: Die entsprechende Malware oder unerwünschte Software muss von der Website entfernt werden, um die Bewerbung fortsetzen zu können. Sollten die Probleme weiterhin von Google erkannt werden, so kann über die Search Console die Indexierung der Website erneut angestoßen werden. So wird sichergestellt, dass die aktuelle Version der Website vorliegt.

    Sobald keine Malware mehr von Google auf der Website gefunden wird, werden die Webseite und die zugehörigen Anzeigen nach erneuter Prüfung normalerweise wieder freigegeben. Wenn allerdings keine Malware auf der Website zu finden ist und auch in der Search Console keine Hinweise auftauchen, führt der schnellste Weg meist über den Kontakt zum Google Support.

      Fazit

      Es gibt eine Vielzahl an möglichen Ursachen für die Ablehnungen von eingereichten Google Ads Textanzeigen. In den meisten Fällen bietet Google über die Statusmeldung im Google Ads Konto mindestens einen Link zur entsprechenden Stelle in der Google Werberichtlinie an, um weitere Informationen zu erhalten. 

      Überprüfen Sie in jedem Fall die Richtlinien von Google und nutzen Sie den Hilfe-Bereich um zusätzliche Informationen zum Ablehnungsgrund zu erhalten.

      Falls Ihre Anzeige abgelehnt wurde, obwohl kein Punkt der Werberichtlinie offensichtlich missachtet wurde oder wenn der Ablehnungsgrund unklar ist, so sollten sie folgende Punkte berücksichtigen:

      • Gelegentlich kommt es vor, dass Anzeigen fälschlicherweise abgelehnt werden oder zumindest kein offensichtlicher Verstoß gegen die Richtlinien von Google vorliegt. Zunächst sollten Sie in diesem Fall probieren, die abgelehnte Anzeige erneut bei Google zur Überprüfung einzureichen. In einigen Fällen können vorher fälschlicherweise abgelehnte Anzeigen beim zweiten Versuch freigegeben werden. 
      • Kontakt zu dem Google Ads Support aufzunehmen. Meistens lässt sich in Zusammenarbeit mit Google dann eine Lösung finden, um fehlerhafte Anzeigen entsprechend anzupassen oder fälschlicherweise abgelehnte Anzeigen freizuschalten.
      Wie sind Ihre Erfahrungen mit abgelehnten Anzeigen im Google Ads Konto? Gibt es zusätzlich zu den oben genannten Fehlermeldungen weitere Ablehnungsgründe für die Sie Tipps parat haben? Oder haben Sie Probleme, bestimmte Anzeigen in Ihrem Google Konto freischalten zu lassen? Wir sind gespannt auf Ihre Erfahrungen und Meinungen in den Kommentaren.

       

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      Lena Bothmann
      Ich arbeite bei TrafficDesign im Bereich Online Marketing und bin hierfür ins schöne Köln gezogen. Ob ein Auslandssemester in Finnland, ein Sommer in Sri Lanka oder eine Rundreise durch Italien: Reisen find ich super - Erdmännchen auch!

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